Aufgrund einer Neuregelung des Gefahrengutrechts bei DHL ist es für uns seit dem 01.11.2019 nicht mehr möglich, Trockeneis in den Paketen, die innerhalb Deutschlands mit Standardversand verschickt werden, beizulegen. Der Standardversand mit DPD ist davon nicht betroffen.
In der Regel sollten deine bestellten Waren auch ohne das Beilegen von Trockeneis tiefgekühlt bei dir ankommen. Ist dies nicht der Fall, so bedeutet dies nicht zwingend einen Qualitätsverlust. Du kannst das angetaute Fleisch einfach portionieren und wieder einfrieren. Wenn du auf Nummer sicher gehen oder nur eine sehr kleine Menge Frostware bestellen willst, empfehlen wir dir grundsätzlich unseren Expressversand mit DPD auszuwählen.
Hintergrund dieser Anpassung von DHL ist eine Arbeitsschutzmaßnahme für die Paketzusteller, da das Trockeneis in gasförmigen Zustand eine große Menge Kohlenstoffdioxid enthält. Dieses kann bei einer zu hohen Konzentration in der Atemluft beim Menschen zu Schwindelgefühlen oder Kopfschmerzen führen. Da eine gasdichte Trennung zwischen Fahrerhaus und Laderaum in den Transportfahrzeugen nicht sichergestellt werden kann, wird zukünftig kein Trockeneis mehr befördert.